Spenden

Wir sind allen Spenderinnen und Spendern zutiefst dankbar für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen! Allen Spendern versichern wir, dass jeder Euro die Kinder und Jugendlichen ungeschmälert von Verwaltungskosten erreichen wird.
Die Druckkosten der StiftungsNews, das Briefpapier, das Porto, die Kosten des Internet-Auftritts usw. werden vom Stiftungsgeber bezahlt und nicht aus Spenden finanziert.

 

Die IBAN der Kinderstiftung »Lesen bildet« bei der Sparkasse Neuss ist:

 

DE 95 3055 0000 0093 4782 04

 

Die IBAN der Kinderstiftung »Lesen bildet« bei der Stadtsparkasse Düsseldorf ist:

 

DE 79 3005 0110 1007 6888 21

Die Kinderstiftung Lesen bildet ist nach dem Freistellungsbescheid vom 22.09.2022 des Finanzamtes Neuss, StNr. 122/5790/2151, gemäß § 5 Abs. 1, Nr.9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§51 ff. der AO dient.

Wir sind allen Spenderinnen und Spendern zutiefst dankbar für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen! Allen Spendern versichern wir, dass jeder Euro die Kinder und Jugendlichen ungeschmälert von Verwaltungskosten erreichen wird.
Die Druckkosten der StiftungsNews, das Briefpapier, das Porto, die Kosten des Internet-Auftritts usw. werden vom Stiftungsgeber bezahlt und nicht aus Spenden finanziert.

 

Die IBAN der Kinderstiftung »Lesen bildet« bei der Sparkasse Neuss ist:

 

DE 95 3055 0000 0093 4782 04

 

Die IBAN der Kinderstiftung »Lesen bildet« bei der Stadtsparkasse Düsseldorf ist:

 

DE 79 3005 0110 1007 6888 21

Danke sagen wir den Eheleuten GABI UND NOTKER BECKER aus Neuss für eine Spende in Höhe von 700 €. 

Beim »Fahnehissen« anlässlich des Schützenfestes 2018 wurde auf »Mitbringsel« verzichtet und stattdessen von den BECKERS, den Freunden der Familie, den Nachbarn und den Schützenlustzügen »Papas Stolz« und »Further Engel« diese stolze Summe zur Verfügung gestellt.

Unsere Finanzen haben sich seit dem Versand der letzten StiftungsNews im Dezember 2016 sehr gut entwickelt.
Am vorletzten Tag des alten Jahres gingen 1.250 € auf unserem Spendenkonto ein. Es handelte sich um den Gewinn aus der Show »Zwei für Einen – Das Quiz für den Westen« im WDR Fernsehen, eingespielt vom Moderatoren-Team Ulrike von der Groeben und Thorsten Schorn.

Wir haben allen Grund, uns dreimal zu bedanken:
…bei den Eheleuten Simone und Peter Schmitt vom Liedberger Landgasthaus in Korschenbroich und Frau Dr. Rita Mielkevon »korschenbroich liest« für einen wunderbaren Abend im Rahmen des »Sommer-Lesefestivals 2016« (siehe StiftungsNews 05, Seite 22).

In diesem Jahr kommen so schon 750 € zusammen. Auch durften wir 22 kleine und große Einzelspenden über insgesamt 980 € nach einer Trauerfeier entgegennehmen. Darüber hinaus wurden wir mit einer Kollekte einer Hochzeit bedacht und erhielten weitere 1.450 € von Privatpersonen. Allen SpenderInnen gebührt ein großes »DANKE« von uns, auch im Namen der empfangenden Institutionen, die letztlich die Garanten für die Verwirklichung unserer Stiftungsvision und Stiftungsmission »Lesen bildet« sind.

Wir konnten bis Anfang Januar 2016 allein 21 Einzelspenden über insgesamt 7.300 € verzeichnen, darunter eine Großspende der PROVINZIAL-Versicherung über 4.000 €.
Mit Ausschüttungen in Höhe von 4.720 € haben wir vier Vereinen in Düsseldorf, Dormagen und Neuss wieder bei der Arbeit geholfen.

Bis Mitte November haben wir 7.200 € an Spenden eingenommen – und im Rahmen unserer ersten Pressekonferenz 6.500 € davon ausgeschüttet.

Mitte Juni 2015 wurde das Stiftungskapital um 10.000 Euro auf jetzt 60.000 Euro aufgestockt.

Es wurde bereits der erste Dauerauftrag zu Gunsten des Spendenkontos bei der Sparkasse Neuss eingerichtet!

Seit Jahresbeginn haben wir neun weitere Spenden über insgesamt 3.200 Euro erhalten und liegen nun insgesamt bei 6.700 €

Mit Schreiben vom 15. Dezember 2014 erteilte das Finanzamt Neuss den sogenannten Freistellungsbescheid nach §60a, Absatz 1 der Abgabenordnung. Das heißt, dass Spenden an die Kinderstiftung »Lesen bildet« seitdem sowohl von der Einkommens- als auch von der Körperschaftssteuer steuermindernd abgesetzt werden können.